Verpackung
15 kg Karton mit eingelegtem antistatischem PE-Sack
Überlackierbarkeit
Für das Überlackieren von beschichteten Oberflächen sind Vorversuche zwingend erforderlich.
Bedrucken und Bekleben
Für das Bedrucken und Verkleben von lackierten Oberflächen sind Vorversuche zwingend erforderlich.
Schutz beschichteter Teile
Beschichtete Teile sollten nach dem Abkühlen mit geeigneten Materialien ohne Weichmacher verpackt werden. Sie sollten vor Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden, um die Bildung von Kondenswasser und damit Wasserflecken auf der Beschichtung zu vermeiden.
Reinigung
Die beschichteten Teile müssen nach den Richtlinien RAL-GZ 632 oder SZFF 61.01 gereinigt werden.
Farbentfernung und -entsorgung
Beschichtete Güter sollen nach Ende der Verwendung dem ordentlichen Recyclingprozess zugeführt werden. Die Entsorgungswege für Schlämme oder Restpulver sind gemäss den örtlichen behördlichen Vorgaben einzuhalten unter Berücksichtigung des Abfallschlüssels „080201, Abfälle von Beschichtungspulver“ gemäss europäischem Abfallartenkatalog EAK.