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IGP-DURA®mix 3907E-A1

Seidenglänzender, besonders abriebbeständiger Pulverlack mit glattem Verlauf, ideal für Anwendungen im Innenraum mit hohen Ansprüchen an das Design.

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Eigenschaften

  • Seidenglanz
  • Glattverlaufend
  • Perlglimmer
  • Innenqualität

Pulvereigenschaften

Korngrösse:
< 100 μm
Festkörper:
> 99 %
Dichte:
1.3 kg/l-1.6 kg/l
Lagerfähigkeit:
mind. 18 Monate bei ≤ 25 °C
in ungeöffnetem Originalgebinde
Farbtöne:
RAL Metallic und individuelle Effektfarben auf Anfrage

Filmeigenschaften

Geprüft auf
Substrate:
Stahl, 0.5mm
Schichtdicke:
60 μm - 80 μm
Objekttemperatur:
160 °C, 10 min.
Ausprägung
Glanzgrad:
65-85 R’/60°
DIN EN ISO 2813 2015-02
Mechanische Prüfungen
Gitterschnitt
Gt 0
DIN EN ISO 2409 2020-12

Dornbiegeprüfung
≤ 5 mm
DIN EN ISO 1519 2011

Schlagtiefung
≥ 10 inchp.
ASTM D 2794 1993

Erichsentiefung
≥ 5 mm
DIN EN ISO 1520 2007-11

Buchholzhärte
≥ 80
DIN EN ISO 2815 2003-10

Korrosionsprüfungen
Kondenswassertest, 500-1000h*
Keine Unterwanderung, keine Blasen. *abhängig von der Vorbehandlung
DIN EN ISO 6270-2 2018-04

Neutraler Salzsprühtest, 500-1000h*
Keine Unterwanderung, keine Blasen.
*abhängig von der Vorbehandlung
DIN EN ISO 9227 2017-07

Chemische Prüfungen
Organische Lösemittel
Begrenzte Beständigkeit gegenüber organischen Lösungsmitteln.

Weitere Eigenschaften
Dauerwärmebeständigkeit
120°C
keine Vergilbung bis

Verarbeitung

Vorbehandlung

Der Untergrund muss frei von Öl, Fett und Oxidationsprodukten sein. Die Vorbehandlung richtet sich nach der Art des Untergrundes sowie des zu erzielenden Korrosionsschutzes. Wir empfehlen folgende Vorbehandlungen:

Aluminium
  • Chromatierung gemäss DIN EN 12487
  • Voranodisation
  • Chromfreie Vorbehandlung gemäß den GSB und QUALICOAT Güte- und Prüfbestimmungen
Stahl
  • Zinkphosphatierung
  • Eisenphosphatierung
Verzinkter Stahl
  • Zinkphosphatierung
  • Chrom (III)-Passivierung
  • Chromatierung gemäss DIN EN 12487

Die Eignung der Vorbehandlung muss vorab durch fachgerechte Prüfmethoden vom Verarbeiter geprüft werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf die die Richtlinien von Qualicoat, GSB und Qualisteelcoat. Für weiterführende Informationen -> IGP TI 100 Vorbehandlung von Metallen.


Beschichtungsgeräte
Alle herkömmlichen elektrostatischen Systeme mit Koronaaufladung.
Für den Bau und den Betrieb von Pulverbeschichtungsanlagen müssen folgende Vorschriften eingehalten werden: ATEX RL 2014/34/EU, EN 50177, DIN EN 16985.
Empfohlene Filmdicke
60 μm - 80 μm
Ein homogenes Beschichtungsergebnis bei Strukturlacken oder farb- bzw. artikelspezifische Unterschiede im Deckvermögen können höhere Schichtdicken erfordern. Die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten.
Für eine Vorkalkulation der benötigten Pulverlackmenge ist die erforderliche Schichtdicke artikelspezifisch zu ermitteln.
Einbrennbedingungen
TObjektminmax
160 °C10 Minuten20 Minuten
170 °C9 Minuten18 Minuten
180 °C7 Minuten15 Minuten
190 °C5 Minuten10 Minuten
Zu empfehlen sind in jedem Fall praktische Versuche mit dem jeweiligen Objekt und Einbrennofen, um optimale Einbrennbedingungen zu ermitteln.
Rückgewinnbarkeit
Dem Frischpulver können kleine Anteile zurückgewonnenen Pulvers, wenn möglich automatisch, zugegeben werden. Wichtig: Overspray auf ein absolutes Minimum beschränken. Die Verarbeitungsvorschrift VR201.1 ist zu beachten.

Weitere Informationen

Verpackung
20 kg Karton mit eingelegtem antistatischem PE-Sack
400 kg Kartonbox mit 20 antistatischen PE-Säcken à 20kg
500 kg Kartonbox mit 25 antistatischen PE-Säcken à 20kg
500 kg Big Bag

Schutz beschichteter Teile
Beschichtete Teile sollten nach dem Abkühlen mit geeigneten Materialien ohne Weichmacher verpackt werden. Sie sollten vor Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden, um die Bildung von Kondenswasser und damit Wasserflecken auf der Beschichtung zu vermeiden.

Reinigung
Die beschichteten Teile müssen nach den Richtlinien RAL-GZ 632 oder SZFF 61.01 gereinigt werden. Die Technische Information IGP-TI 106 ist bei Perlglimmereffekten zu beachten.

Farbentfernung und -entsorgung
Beschichtete Güter sollen nach Ende der Verwendung dem ordentlichen Recyclingprozess zugeführt werden. Die Entsorgungswege für Schlämme oder Restpulver sind gemäss den örtlichen behördlichen Vorgaben einzuhalten unter Berücksichtigung des Abfallschlüssels „080201, Abfälle von Beschichtungspulver“ gemäss europäischem Abfallartenkatalog EAK.

Diese anwendungstechnische Beratung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand. Sie gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit Sie nicht von eigenen Prüfungen. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und unterliegen daher ausschliesslich Ihrem Verantwortungsbereich.

Vor Verwendung Sicherheitsdatenblatt konsultieren.