IGP-DURA®pox 0209A-A0

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Eigenschaften

  • Glanz
  • Glattverlaufend
  • Uni, ohne Effekt

Pulvereigenschaften

Korngrösse:
< 100 μm
Festkörper:
> 99 %
Dichte:
1.3 kg/l-1.6 kg/l
Lagerfähigkeit:
mind. 12 Monate bei ≤ 25 °C
in ungeöffnetem Originalgebinde
Farbtöne:
Auf Anfrage

Filmeigenschaften

Geprüft auf
Substrate:
Stahl, 0.5mm
Schichtdicke:
60 μm - 80 μm
Objekttemperatur:
190 °C, 10 min.
Ausprägung
Glanzgrad:
80-110 R’/60°
DIN EN ISO 2813 2015-02
Mechanische Prüfungen
Schlagtiefung
≥ 50 inchp.
ASTM D 2794 1993

Verarbeitung

Beschichtungsgeräte
Alle handelsüblichen elektrostatischen Systeme, sowohl Corona- als auch Tribo-Aufladungssysteme.
Für den Bau und Betrieb von Pulverbeschichtungsanlagen sind folgende Vorschriften zu beachten: ATEX RL 2014/34/EU, EN 50177, DIN EN 16985.
Empfohlene Filmdicke
60 μm - 80 μm
Ein homogenes Beschichtungsergebnis bei Strukturlacken oder farb- bzw. artikelspezifische Unterschiede im Deckvermögen können höhere Schichtdicken erfordern. Die entsprechenden Verarbeitungsrichtlinien sind zu beachten.
Für eine Vorkalkulation der benötigten Pulverlackmenge ist die erforderliche Schichtdicke artikelspezifisch zu ermitteln.
Einbrennbedingungen
TObjektminmax
180 °C15 Minuten20 Minuten
190 °C10 Minuten10 Minuten
Zu empfehlen sind in jedem Fall praktische Versuche mit dem jeweiligen Objekt und Einbrennofen, um optimale Einbrennbedingungen zu ermitteln.
Rückgewinnbarkeit
Dem Frischpulver können kleine Mengen des recycelten Pulvers, möglichst automatisch, zugesetzt werden. Wichtig: Overspray auf ein absolutes Minimum beschränken.

Weitere Informationen

Verpackung
20 kg Karton mit eingelegtem antistatischem PE-Sack

Schutz beschichteter Teile
Beschichtete Teile sollten nach dem Abkühlen mit geeigneten Materialien ohne Weichmacher verpackt werden. Sie sollten vor Witterungseinflüssen geschützt gelagert werden, um die Bildung von Kondenswasser und damit Wasserflecken auf der Beschichtung zu vermeiden.

Reinigung
Die beschichteten Teile müssen nach den Richtlinien RAL-GZ 632 oder SZFF 61.01 gereinigt werden.

Farbentfernung und -entsorgung
Beschichtete Güter sollen nach Ende der Verwendung dem ordentlichen Recyclingprozess zugeführt werden. Die Entsorgungswege für Schlämme oder Restpulver sind gemäss den örtlichen behördlichen Vorgaben einzuhalten unter Berücksichtigung des Abfallschlüssels „080201, Abfälle von Beschichtungspulver“ gemäss europäischem Abfallartenkatalog EAK.

Diese anwendungstechnische Beratung erfolgt nach derzeitigem Erkenntnisstand. Sie gilt jedoch nur als unverbindlicher Hinweis und befreit Sie nicht von eigenen Prüfungen. Anwendung, Verwendung und Verarbeitung der Produkte erfolgen ausserhalb unserer Kontrollmöglichkeiten und unterliegen daher ausschliesslich Ihrem Verantwortungsbereich.

Vor Verwendung Sicherheitsdatenblatt konsultieren.